ift-Richtlinie WA-15/2, Februar 2011. Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren und Fassaden.
Verfahren und Kriterien zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit von Bauteilen für Fenster, Außentüren und Fassaden auf der Grundlage von EN-Normen.
Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden in den nächsten Jahren weiter verschärft. Das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird sich dabei dem Anforderungsniveau des Passivhausstandards weiter annähern. In der Richtlinie wird die Vorgehensweise zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit von Bauteilen für Fenster, Außentüren und Fassaden festgelegt. Ebenso werden die Anforderungen an die Wärmeverluste über Baukörperanschlüsse von Fenstern und Außentüren für im Passivhaus übliche Wandaufbauten definiert. Darüber hinaus werden Temperaturfaktoren für den Baukörperanschluss sowie für den Glas- bzw. Paneelrandbereich festgelegt. Die Nachweise werden dabei auf den Grundlagen von EN-Normen durchgeführt.