ift-Workshop „Lüftungskonzepte für Fensterbauer“
ift Rosenheim GmbH
„Wohnraumlüftung“ – eine neue Anforderung für Fensterbauer
Die DIN 1946-6- „Lüftung von Wohnungen“ fordert von den Baubeteiligten und damit auch vom Fensterbauer, die Kunden bei Neubau oder Modernisierung darauf hinzuweisen, dass ein Lüftungskonzept erstellt werden muss (Hinweispflicht). Vermehrt wird daher auch der Fensterbauer vor die Herausforderung gestellt, ein Lüftungskonzept zu erstellen.
Eine energiesparende Bauweise, wie sie auch von der Energieeinsparverordnung gefordert wird, setzt eine weitgehend luftdichte Gebäudehülle voraus. Das übliche Lüftungsverhalten ist nicht mehr ausreichend, um Schimmelpilz und Feuchtschäden zu vermeiden. Die neue DIN 1946-6 fordert daher für Neubauten und bei Renovierung von Altbauten ein Lüftungskonzept. Dieses kann von jedem Fachmann, der in der Modernisierung und Planung von Gebäuden tätig ist, erstellt werden. Auch der Fensterbauer kann seinem Bauherrn ein Lüftungskonzept für Wohnungen erstellen.