Individualstrafen im Kartellrecht
Die Bekämpfung von Hardcore-Kartellen
Maren Laura Rüdesheim
Die Frage, wie besonders schwerwiegende Kartellverstöße bekämpft werden sollen, beherrschte in den vergangenen Jahren angesichts spektakulärer Kartellfälle die rechtspolitische Diskussion. Bereits bei Einführung des GWB im Jahr 1958 und wieder in den 1970er und 1980er Jahren wurde die Einführung von Kriminalstrafen diskutiert. Bis heute ist der deutsche Gesetzgeber von seiner Entscheidung – Hardcore-Kartelle vornehmlich mit den Mitteln des Kartellordnungswidrigkeitenrechts zu verfolgen – nicht abgerückt. Dennoch mehren sich die Stimmen, die sich dafür aussprechen, Hardcore-Kartelle von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat zu erheben. Die Autorin greift die Diskussion auf und befasst sich vertiefend mit der Frage einer Strafbewehrung von Hardcore-Kartellen. Sie zeigt die Notwendigkeit einer strafrechtlichen Regelung auf und stellt die mögliche Ausgestaltung eines Kartellstraftatbestandes dar.