Inklusion und Gerechtigkeit
Das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe
Franziska Felder
Behinderte Menschen haben ein Recht auf Inklusion. Franziska Felder liefert dafür eine ethische Begründung, die der teilweise sehr emotional geführten Debatte eine rationalere Grundlage verleiht: Welche Ansprüche lassen sich auf der Grundlage moralischer Rechte legitimieren und welche müssen dem freiwilligen Verhalten von Menschen überlassen bleiben? Auch zeigt sich, dass die normative Bedeutung von Inklusion in der Ermöglichung und Absicherung von Freiheit, Anerkennung und Entwicklung liegt und dass Inklusion für das gute Leben von Menschen eine herausragende Bedeutung hat.