Interessenabwägung beim Bau von Wasser- und Windenergieanlagen
Möglichkeiten zur Erhöhung der Rechtssicherheit anhand der Prüfung von monetären und nicht-monetären Landschaftsbewertungen
Kaspar Plüss
Die Energiestrategie 2050 erfordert den Bau zahlreicher Wasser- und Windenergieanlagen in der Schweiz. Die Frage, wo solche Anlagen gebaut werden dürfen, setzt eine Abwägung von Energie-, Klima-, Landschafts-, Natur-, Umwelt- und Raumplanungsinteressen voraus. Das Abwägungsergebnis ist oft schwer vorhersehbar, denn es fehlt an einem einheitlichen Massstab, der einen direkten Vergleich der verschiedenen Interessengewichte ermöglichen würde. Die vorliegende Studie prüft, ob die Rechtssicherheit mittels Kosten-Nutzen-Analysen erhöht werden könnte (dank einem einheitlichen monetären Bewertungsmassstab). Vor dem Hintergrund der Problematik monetärer Landschaftsbewertungen wird diese Frage verneint. Stattdessen schlägt der Autor vor, 1. klarere gesetzliche Bewertungskriterien für die einzelnen Interessekategorien zu schaffen und 2. die potenziellen Wasser- und Windenergieanlagestandorte der Schweiz flächendeckend – anhand der gesetzlichen Bewertungskriterien – zu erfassen.