Kommentar zur Bayerischen Schulordnung (BaySchO)
Christian Richter
Seit dem Inkrafttreten der BaySchO sind die alle Schularten betreffenden Rechtsvorschriften aus den jeweiligen
Schulordnungen ausgeklammert und schulartübergreifend geregelt. Ferner wurden bestimmte Angelegenheiten,
wie z. B. die Differenzierung von Nachteilsausgleich und Notenschutz in eine Schulordnung aufgenommen.
Der Kommentar zur BaySchO erklärt praxisgerecht und gut verständlich die in den einzelnen Paragrafen enthaltenen
Regelungen. Der Kommentar ist besonders inhaltsstark, da der Autor, Christian Richter, als Mitarbeiter im
Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst maßgeblich an der Erstellung der
BaySchO beteiligt war.
Aus dem Inhalt:
• Entscheidungsbefugnis der Schulleitung
• Lehrerkonferenz, Ausschüsse und Klassenkonferenz
• Schülermitverantwortung
• Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
• Schulforum und Verbundausschuss
• Allgemeiner Schulbetrieb (Stundenplan, Unterrichtszeit, Befreiung, Beurlaubung, Beaufsichtigung, Hausaufgaben, usw.)
• Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz
• Verfahrensweise mit Schülerunterlagen
• Schulaufsicht