Konsequenzen aus der Lernphase der Schnellstartfinanzierung
Wie Deutschland die Klimafinanzierung entscheidend voranbringen könnte
Anja Esch
Deutschland hat traditionell eine Führungsrolle im internationalen Klimaschutz eingenommen.
Im „Kopenhagen-Akkord“ sagte Deutschland zu, zwischen 2010 und 2012
insgesamt 1,26 Mrd. Euro als kurzfristige Klimafinanzhilfen (die sogenannte
„Schnellstartfinanzierung“) für die Entwicklungs- und Schwellenländer bereitzustellen.
Angesichts der deutschen Vorreiterrolle ist die Umsetzung dieser Zusage für den
weiteren Verlauf der Diskussion um die internationale Klimafinanzierung sicher von
besonderem Interesse. So lässt sich feststellen, dass selbst in Deutschland der erwartete
Mittelaufwuchs für klimarelevante Ausgaben weitgehend ausblieb. Deutschland gehörte
nach dem Klimagipfel in Bali (2007) zu den „early movers“ in Sachen Klimafinanzierung
– was wiederum die deutsche Bereitschaft geschmälert haben kann, mehr
Mittel im Rahmen der Schnellstartfinanzierung aufzuwenden. Jenseits der
Schnellstartfinanzierung zeigt Deutschland jedoch mit der Etablierung des Sondervermögens
„Energie- und Klimafonds“, in den bereits ab 2012 alle Erlöse aus dem
Emissionshandel fließen sollen, die Bereitschaft, verlässliche Wege für die Klimafinanzierung
nutzen zu wollen.
Am Beispiel Deutschlands wird ein Grundproblem der Klimafinanzierung besonders
offensichtlich: Steigt der Anteil für Klimaausgaben innerhalb des annähernd gleichbleibenden
Budgets der Entwicklungsfinanzierung, so kann darunter der Ausbau wichtiger
Kernbereiche der Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa Bildung und Gesundheit,
leiden. Diesem Trend könnte mit der Einführung einer „neuen Währung“ zur
Kennzeichnung der Klimafinanzierung (analog zur ODA-Kennzeichnung) entgegengewirkt
werden.
Dieser Vorstoß in Richtung „neuer Währung“ im Falle Deutschlands wird sicherlich
nur Unterstützung finden, wenn der „Vorleistung“ Deutschlands bei der Klimafinanzierung
Rechnung getragen wird – indem zumindest ein historisch gewachsener Anteil
der deutschen klimarelevanten Ausgaben auf die ODA-Quote anrechenbar bleibt.
Darüber hinaus wäre es absolut notwendig, ab 2015 die Einführung einer „neuen
Währung“ mit der Etablierung einer neuen Zielmarke zu verbinden – sie könnte bei
0,3 Prozent des Bruttoinlandseinkommens liegen. Deutschland als wichtiges Geberland
im Bereich klimarelevanter Ausgaben könnte dadurch einen bedeutenden Impuls
setzen und die Klimafinanzierung entscheidend voranbringen.