Korruptionsprävention im Gesundheitswesen
Boemke, Schneider
Die Verhinderung von Kriminalität ist nicht nur eine staatliche, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Bereich der Prävention von Wirtschaftsstraftaten sind Unternehmen nach geltendem Recht sogar verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dieser Ansatz hat sich in der Wirtschaft allgemein durchgesetzt. Das einschlägige Stichwort, unter dem die Anstrengungen der Unternehmen zur Verhinderung von Kriminalität und insbesondere Korruption zusammengefasst werden, lautet „Compliance“ und ist derzeit in aller Munde.
Im Vergleich mit anderen Branchen ist Compliance im Gesundheitswesen noch unterentwickelt. Die einschlägigen Risiken werden – auch aufgrund der rechtlichen Komplexität der Materie – häufig verdrängt oder unterschätzt. Dies gilt insbesondere für Krankenhäuser, die bislang trotz einschlägiger Ermittlungsverfahren noch kaum reflektiert haben, dass die grundsätzlich erwünschte und für den Fortschritt in der Medizin essentielle Kooperation mit der Medizinprodukteindustrie besonderen strafrechtlichen Risiken ausgesetzt ist, denen durch krankenhausinterne Präventionsmaßnahmen entgegengewirkt werden muss.
Derartige Maßnahmen stehen im Mittelpunkt des vorliegenden Buches. Nach einer Darstellung von Struktur und Umfang der Korruption im Gesundheitswesen sowie der strafrechtlichen Risiken der Forschung mit Drittmitteln, des Fortbildungssponsoring, der Geräteschenkungen und Leihgaben im Rahmen der Kooperation der Medizinprodukteindustrie mit Krankenhäusern unter staatlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft werden die erforderlichen hausinternen Präventionsmaßnahmen vorgestellt. Hierzu gehören etwa Instrumente zur Steigerung des Entdeckungsrisikos (z.B. whistle-blowing), Anti-Korruptionsrichtlinien oder spezielle Schulungsveranstaltungen für Ärzte und Pflegekräfte. Besonderes Augenmerk wird neben der strafrechtskonformen Ausgestaltung der Kooperationsbeziehungen durch die genannten Maßnahmen auch auf die arbeitrechtlich zulässige Implementierung der Anti-Korruptionsmaßnahmen im Unternehmen gerichtet.