Krankenhausrecht des Bundes 2022
Neuerungen ab 1.1.2022
AOK-Verlag GmbH
Mit der Broschüre „Krankenhausrecht des Bundes 2022“ erhalten Sie aktualisierte Gesetzes-, Verordnungs- und Vereinbarungstexte, die für das gesamte Krankenhausrecht (Planung, Finanzierung und Abrechnung) relevant sind.
Bedingt durch das weitere Anhalten der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber bei etlichen Regelungen aus dem Krankenhausrecht eine Verlängerung von bisher befristeten Vorschriften geschaffen, um den besonderen Bedingungen der Pandemie gerecht zu werden.
Die Schiedsstelle nach § 18a Abs. 6 KHG hat am 22. Juni 2021 die überarbeitete Fassung der Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV festgesetzt. Diese tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Umgesetzt wurden die aufgrund des MDK-Reformgesetzes erforderlichen Änderungen. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnten zudem die PEPPFallpauschalen-Entgeltkataloge für 2022 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden. Die Vertragsparteien auf Bundesebene konnten sich allerdings
diesmal nicht auf die Vereinbarung der Entgeltkataloge für DRGKrankenhäuser für das Jahr 2022 einigen.
Die Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2022 werden nun durch eine Rechtsverordnung des BMG erlassen.