Landesgründung durch Verfassunggebung.
Die Landeswerdung Schleswig-Holsteins im Jahre 1946 und der Beitrag Hermann von Mangoldts
Utz Schliesky
– Landesgründung durch Verfassunggebung –
Auch Schleswig-Holstein ist in diesem Jahr 75 Jahre alt geworden – aber kaum einer hat es gemerkt. Anders als andere Bundesländer, die der britischen Besatzungszone nach dem Zweiten Weltkrieg entwachsen sind, hat Schleswig-Holstein diesen Geburtstag eher ruhig begangen. Dies mag an norddeutscher Bescheidenheit liegen – oder an der Tatsache, dass Schleswig-Holstein – anders als etwa Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen – bei der Landesgründung 1946 schon an eine lange Tradition der Unteilbarkeit, der Zusammengehörigkeit und der Landesidentität anknüpfen konnte. Ein weiteres Problem ist die zeitliche Verortung: Wann genau ist der Landesgeburtstag?
Der hiermit vorgelegte Band untersucht die Frage aus verfassungsrechtlicher und verfassungsgeschichtlicher Perspektive; das Ergebnis ist dem Titel zu entnehmen: Die Landesgründung erfolgte durch Verfassunggebung. Schleswig-Holstein hatte das Glück, dass entsprechende Persönlichkeiten diesen Prozess mit großer Klugheit vorantrieben. Neben Theodor Steltzer war dies insbesondere Hermann von Mangoldt, auf den die Vorläufige Verfassung vom 12. Juni 1946 und damit die Landesgründung maßgeblich zurückgeht. Seine Person und sein Beitrag sollen mit dieser Untersuchung ebenfalls gewürdigt werden.