Leistungsabrechnung und Datenaustausch mit Krankenkassen
Grundwerk mit Nachtragslieferungen
Dr. Hans Jürgen Jeebe, Wolfgang Strobel
Durch die Neuregelungen des Gesundheitsstrukturgesetzes 1995 wurden die Abrechnungsverfahren zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und ihren Vertragspartnern auf den elektronischen Datenaustausch umgestellt. Grundlage für die Übermittlung von z. B. den Leistungsabrechnungen ist also die elektronische Datenübertragung, in erster Priorität mittels Datenfernübertragung.
Soweit im Einzelfall die technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind oder eine Umstellung auf Datenfernübertragung nicht wirtschaftlich ist, kann die Datenübermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern erfolgen.