Leitfaden für Betriebsärzte zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen
Der Betriebsarzt verfügt über Detailkenntnisse
hinsichtlich fachlicher Anforderungen
und Belastungen an den Arbeitsplätzen, des
vom ihm betreuten Unternehmens. Aufgrund
dieser Kenntnisse ist er besonders geeignet,
den Arbeitgeber (AG) bei arbeitsmedizinischen
Fragestellungen zu beraten z. B. bei
Fragen nach
• individueller Eignung oder Tauglichkeit,
• arbeitsmedizinischen Arbeitsschutzmaßnahmen,
z. B. Vorsorgeuntersuchungen.
Diese Fragestellungen sind jedoch in unterschiedlichen
Rechtskreisen verankert:
• Tauglichkeitsfragen –> Arbeitsrecht
• Medizinischer Arbeitsschutz –> Arbeitsschutzrecht.
Eignungs- bzw. Tauglichkeitsuntersuchungen
ohne arbeitsmedizinischen Charakter sind
zwar nicht Gegenstand des Arbeitssicherheitsgesetzes
(ASiG) und gehören daher
nicht zu den originären Aufgaben eines
Betriebsarztes. Gleichwohl ist es sinnvoll,
auf Grundlage zusätzlicher vertraglicher
Regelungen zwischen AG und Betriebsarzt
und im Konsens mit den Arbeitnehmern
diese Aufgaben vom Betriebsarzt wahrnehmen
zu lassen.