Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG 2023
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
Ronny Studier
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten einzuhalten.
Das LkSG gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern in Deutschland und für Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in Deutschland tätig sind und mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen. Diese Unternehmen müssen nun ihre Lieferketten auf Risiken im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden überprüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.