Loyal dienen
Diskriminierendes Arbeitsrecht bei Caritas, Diakonie und Co.
Corinna Gekeler
Über eine Million Menschen arbeiten in Deutschland in kirchlichen Einrichtungen. Sie alle müssen auf ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit und andere Grundrechte verzichten. Sie sind besonderen Loyalitätspflichten unterworfen, weil das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt und das „Antidiskriminierungsgesetz“ weitreichende Ungleichbehandlungen erlaubt. So werden Konfessionslose und Andersgläubige nicht eingestellt und ein Kirchenaustritt führt zur Entlassung. In katholischen Einrichtungen kommen Homosexualität, „uneheliche“ Kinder und die Wiederverheiratung nach einer Scheidung als Kündigungsgründe hinzu. Betroffen sind keineswegs nur „verkündigungsnahe“ Berufe wie Pfarrer oder Diakon, sondern die Regelungen gelten auch für Ärztinnen, Krankenpfleger, Hebammen, Lehrerinnen, Hausmeister, Küchenhilfen.
Corinna Gekelers Studie zeigt anhand zahlreicher persönlicher Berichte, wie verbreitet religiös motivierte Diskriminierungen durch kirchliche Träger sind und wie stark sie Bewerbungsprozesse, Arbeitsalltag und Privatleben der Beschäftigten prägen. Sie arbeitet die politischen Ursachen für die Sonderrechte heraus und lässt Akteure mit Veränderungswillen zu Wort kommen.