Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis
Karin Bell, Dieter Best, Hartmut Gerlach, Barbara Lubisch, Christa Schaff, Rudolf Schmid
Die Herausgeber legen mit diesem Handbuch eine unerlässliche Arbeitsgrundlage für die tägliche Praxis vor. In lexikalischer Form werden Themen wie z. B. Antragstellung, Abrechnung, Auskunftspflicht, Behandlungsvertrag, Kooperationsformen, Patientenrechte, Versicherungen, Zulassungsfragen und vieles mehr behandelt. Die Beiträge sind übersichtlich gestaltet, mit Randnummern versehen, die Stichworte sind optisch hervorgehoben und gewährleisten so eine einfache Handhabung. Im Anhang sind außerdem die aktuellen Rechtsvorschriften und Richtlinien sowie hilfreiche Adressen abgedruckt. Praktische Checklisten und Musterformulare unterstreichen die Praxistauglichkeit des Werkes.
Das seit 12 Jahren eingeführte und bewährte Werk Behnsen u.a. Management Handbuch für die psychotherapeutische Praxis (MHP) gibt es neben der Loseblattvariante auch als eigenständige Onlineausgabe. Diese kann auch per Download offline verfügbar gemacht werden. Das Werk wird online – wie im Print auch – regelmäßig aktualisiert und um neue Beiträge ergänzt.
Ein Beispiel aus dem Inhalt des Werkes zum Thema Haftung:
Schlägt die psychotherapeutische Behandlung fehl, wird keine Besserung der psychischen Problematik des Patienten erzielt oder verschlechtert sich sogar dessen Gesamtverfassung, kommt es unter Umständen sogar zu einem Suizid(versuch), dann können sich auf drei Ebenen für den Psychotherapeuten Konsequenzen ergeben, auf der zivilrechtlichen (Schadensersatz, Schmerzensgeld), der strafrechtlichen (strafgerichtliche Verurteilung, insb. Geld- oder Freiheitsstrafe, Berufsverbot) sowie der berufsrechtlichen (Sanktionen bis hin zum Entzug der Approbation).
Der Beitrag 1060 von Prof. Dr. Burkhard Boemke befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung des Therapeuten. Dr. Maximilian Warntjen beleuchtet im Beitrag 1070 die strafrechtlichen Aspekte. Inge Berns und Dr. Martin H. Stellpflug gehen im Beitrag 1430 Musterberufsordnung auf das Berufsrecht ein.