Managementleitfaden Neues Geldwäscherecht
5. EU-Geldwäscherichtlinie, nationale Risikoanalyse, verstärkte Sorgfaltspflichten, Transparenzregister
Maik Bdeiwi, Nils Brandt, Daniela Scheld
Mit der 5. EU-Geldwäscherichtlinie, die zum 01.01.2020 ins deutsche Recht umgesetzt wurde, wurden die Regelungen zur Geldwäschebekämpfung nochmals punktuell verschärft. Der europäische Gesetzgeber hat dabei u. a. die Anforderungen an das präventive System weiter verstärkt, um Geldwäschepraktiken und Terrorismusfinanzierung noch wirksamer bekämpfen zu können. So etwa verschärfte Sorgfaltspflichten mit Geschäftsbeziehungen im Umgang mit Hochrisikoländern wie auch mehr Transparenz in Bezug auf wirtschaftliche Berechtigte insbesondere beim Transparenzregister (u. a. Zugangsrechte, Nutzungs- und Berichtigungspflichten). Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur den Finanzsektor, sondern neu auch Anbieter von Kryptowährungen und den Nichtfinanz-Sektor wie etwa Mietmakler, Kunstvermittler, Güterhändler, also eine Erweiterung des Kreises der Verpflichteten.
Dieser Leitfaden richtet sich vor allem an die Managementebene, die sich einen komprimierten Überblick in konziser und praxisnaher Form verschaffen möchte.
Inhalt u. a.:
Überblick über die Neuerungen der 5. EU-Richtlinie im neuen GwG
Auswirkungen auf Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen
Berücksichtigung der NRA (Nationale Risikoanalyse) im Rahmen der Risikoanalyse
Melde- und Eintragungspflichten im Transparenzregister
Ausblick auf die 6. EU-Richtlinie