Merkblatt DWA-M 144-2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden – Teil 2: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren (Entwurf)
Für die Anwendung von zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen ist es notwendig, die restlichen Ausschreibungsinhalte hierauf abzustimmen. Für die Verfahren der Reparatur ist eine Norm im Teil C der VOB mit spezifischen allgemeinen, technischen Vertragsbedingungen bislang nicht eingeführt. Ersatzweise zeigt das Merkblatt auf, welche Informationen des Ausschreibenden zu Bestand und Ausführung benötigt werden, um die Kalkulation und die Vertragsabwicklung sicher zu gestalten.
Im Weiteren sind Vorschläge enthalten, wie die Mengeneinheiten und Abrechnungsregelungen gewählt werden sollten. Diese ZTV für Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Reparaturverfahren behandeln die Renovierung und Reparatur von Abwasserleitungen und -kanälen außerhalb von Gebäuden, die als Freispiegelleitungen betrieben werden. Sie sind darauf abgestellt, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) und insbesondere die ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ Bestandteil des Bauvertrags sind.
Der Verband zertifizierter Sanierungs-Berater für Entwässerungssysteme e. V. (VSB) und die DWA haben eine Kooperation vereinbart mit dem Ziel, die vom VSB erarbeiteten, bewährten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) gemeinsam fortzuführen, weiterzuentwickeln und diese in Übereinstimmung mit dem geltenden DWA-Regelwerk in der Merkblattreihe DWA-M 144 „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für die Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden“ zu veröffentlichen. Vertreter des VSB tragen in den Fachgremien der DWA dazu bei, dass die am Markt anerkannten Vorzüge der VSB-Empfehlungen auch innerhalb des DWA-Regelwerks fortbestehen.