Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)- Begutachtung in Deutschland seit 1871 – und zukünftig?
Von der Militärversorgung zum Sozialen Entschädigungsrecht: Historische Entwicklung und Bezüge zur Gesetzlichen Unfallversicherung
Hartmut Göpfert
Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist in Deutschland das maßgebliche Kriterium u. a. für die Höhe einer Rente der Rechtsgebiete soziales Entschädigungsrecht und gesetzliche Unfallversicherung. Die medizinische Begutachtung erfolgt in beiden Bereichen nach denselben kausalen Grundsätzen, dennoch bestehen seit Beginn der Gesetzgebung 1871 bzw. 1884 bis heute trotz Annäherungen der letzten Jahre Unterschiede. Diese werden, ebenso wie die Gemeinsamkeiten, von den vorgeschichtlichen Anfängen über die Militärversorgung in Preußen bis zur aktuellen Gesetzgebung dargestellt, mit praktischen Beispielen und Tabellen veranschaulicht und mit einem Ausblick möglicher Entwicklungen abgeschlossen. Auf abzugrenzende sozialmedizinische Begriffe der gesetzlichen Sozialversicherung wird eingegangen (z.B. Invalidität – Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit – Pflegebedürftigkeit).