NAV Strom – Niederspannungsanschlussverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsverordnung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV)
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV).
Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vom 29. August 2016 gab es Änderungen in der Niederspannungsanschlussverordnung. Die Verordnungsänderungen sind am 02. September 2016 in Kraft getreten und müssen ab diesem Tag beachtet werden.
Die Niederspannungsanschlussverordnung vom 01. November 2006 (BGBl. I S. 2477) wurde zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2034).
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