Noven nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung
Christoph Reut
Bis zu welchem Zeitpunkt dürfen neue Tatsachen und Beweismittel in den Zivilprozess eingebracht werden? Diese wichtige Praxis-Frage beantwortet der Autor mit seiner Dissertation. Analysiert werden – die Grundlagen des Novenrechts, – die Novenschranke im erstinstanzlichen Verfahren (namentlich im ordentlichen, vereinfachten, summarischen und familienrechtlichen Verfahren), – die Novenschranke im Rechtsmittelverfahren. Angesprochen sind alle Juristinnen und Juristen, die in Zivilprozesse involviert sind, vor allem Anwälte, Richter und Gerichtsschreiber.