Objektsicherheitsprüfungen in der Praxis
ÖNORM B 1300:2018 und ÖNORM B 1301:2016 richtig anwenden - QuickInfo
Ivo Lagler
Die regelmäßige Kontrolle eines Gebäudes auf Schäden und Gefahrenquellen gehört zu den Pflichten eines Gebäudeeigentümers bzw. seines Gebäudeverantwortlichen. Die ÖNORMEN B 1300:2018 „Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Begutachtungen – Grundlagen und Checklisten“ und B 1301:2016 „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen – Grundlagen und Checklisten“ bieten dafür mittels standardisierten Verfahrensregeln eine Orientierungshilfe, um die erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen in der Objektsicherheitsprüfung treffen zu können. Angesichts der unterschiedlichen Nutzungsformen wie Eigen- oder Fremdnutzung und der Verschiedenartigkeit der Gebäude hinsichtlich Bestandsalter, Erhaltungszustand und Nutzungszweck etc. ergeben sich in differenziertem Umfang und Intensität zahlreiche Prüf-, Kontroll- und Überwachungspflichten sowie daraus resultierende Haftungen für Gebäudeeigentümer bzw. Gebäudeverantwortliche. Mit der vorliegenden, kompakten QuickInfo wird die Objektsicherheitsprüfung von Gebäuden gemäß ÖNORM B 1300:2018 und ÖNORM B 1301:2016 verständlich von einem erfahrenen Praktiker erklärt und die Art und der Ablauf der Prüfroutinen und -maßnahmen werden eingehend, auch anhand von Beispielen, erläutert.