Ökotoxikologische Bewertung reaktiver Brandschutzbeschichtungen. Abschlussbericht.
Nicole Bandow, Stefan Gartiser, Ines Heisterkamp, Ute Kalbe
Für reaktive Brandschutzbeschichtungen ist gemäß Bauregelliste B, Teil 1 für Produkte mit ETA nach Zulassungsleitlinie ETAG 018-1 oder ETAG 018-2 zusätzlich auch der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und der Umweltverträglichkeit im Rahmen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung zu erbringen. Derzeit wird im Rahmen der Zulassungsbearbeitung auf der Grundlage der „Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser“ lediglich die Stufe 1 des Bewertungskonzeptes – die Prüfung der Rezeptur – durchlaufen. Da die Bauprodukte durchaus kritische Inhaltsstoffe enthalten und bei Wasserkontakt freisetzen können, sollen Details für eine Auslaugprüfung und deren Bewertung mit ökotoxikologischen Methoden erarbeitet werden.