Paralleltätigkeiten der Rechtsanwälte und Steuerberater versus Berufsrecht
Hartmut Krüger
Seit Jahrzehnten sind die in den jeweiligen Berufsordnungen (BRAO, StBerG, WPO) enthaltenen Restriktionen für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinsichtlich weiterer paralleler Tätigkeiten perpetuiert. Die vorliegende Arbeit hinterfragt die bisherigen Argumentationsmuster des Gesetzgebers und der Rechtsprechung. In diesem Zusammenhang werden die Inkompatibilitätsnormen sowie deren Auslegung durch die Rechtsprechung auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft. Letztlich zeigt sich die weitgehende Unvereinbarkeit der Regelungen der Berufsordnungen zu Inkompatibilitäten mit deutschem Verfassungsrecht und den europäischen Grundfreiheiten.