Pflichtschulung Brandschutz
nach ASR A2.2
Ralf Schabik
Brandaktuell informiert?
In jeder Apotheke finden sich Computer, Wasserkocher oder Lösungsmittel – und sie alle können in Brand geraten! Die seit Mai 2018 geltende Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 schreibt auch für Apotheken die Benennung von Brandschutzhelfern und die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter vor.
Der Autor, ein erfahrener Feuerwehrmann und Apotheker hat für Sie die wichtigsten Infos und Verhaltensregeln herausgefiltert:
Brandgefahren und deren Vorbeugung
Standorte und Funktionsweise von Rauchmeldern und Feuerlöschern
Fluchtwege und Brandschutzzeichen
Sicherungsmaßnahmen im Ernstfall
Absetzen eines qualifizierten Notrufs
Unterweisen Sie mit dem Tischaufsteller einfach und direkt Ihr Personal. Bei Bedarf stehen die 25 PowerPoint-Folien, der Erläuterungstext und ein Teilnahmeformular auch als Download zur Verfügung.