Präventiver Demokratieschutz als Problem der Verfassungsgebung nach 1945
Armin Scherb
Obwohl das BVerfG die Entstehungsgeschichte von Verfassungsnormen als wichtiges Auslegungsmittel erachtet, wurden in der sich an die praktische Anwendung des Extremistenbeschlusses von 1972 anschliessenden Kontroverse über die zutreffende Interpretation der «streitbaren Demokratie» des Grundgesetzes vorwiegend nur verfassungsrechtliche Argumente ausgetauscht. Die vorliegende Untersuchung will zu einer umfassenderen Interpretation der «streitbaren Demokratie» beitragen, indem sie mit der Analyse der Verfassungsberatungen von 1945-49 den Versuch unternimmt, die verfassungspolitischen Konnotationen der Demokratieschutzbestimmungen in den Länderverfassungen und im Grundgesetz zu rekonstruieren.