Psychologie der Menschenrechte
Menschenrechtsverletzungen im deutschen Heimsystem (1945–1973)
Jürgen Eilert
Menschenrechtsverletzungen in deutschen Erziehungsheimen nach 1945 waren einerseits durch die Auslieferung von Kindern und Jugendlichen an die totale Institution »Kinderheim« bedingt, anderseits durch implizite eugenische und rassenhygienische Traditionen: »Verwahrloste« wurden auch nach 1945 als Menschen zweiter Klasse kodiert. Dies zeigt sich auch in habituellen und personellen Kontinuitäten zu NS-Jugendkonzentrationslagern und zum »Polen-Jugendverwahrlager Litzmannstadt« (slawische Jugendliche galten den NS-Besatzern vor 1945 a priori als »verwahrlost«). Den dabei wirksamen und kulturgeschichtlich breit nachweisbaren holistischen Deutungsschemata liegen evolutionäre Adaptationen zugrunde. Auf deren Grundlage können Interaktionen, Organisationen, gesellschaftliche Funktionssysteme und ganze Gesellschaften im Sinne menschenverachtender Praktiken rekodiert werden, ohne dass dieser Entmenschlichungsprozess an eine spezifische (z.B. NS-)Weltanschauung gebunden sein muss.