Rechnungslegung nach BilMoG
Kurzkommentar zum Jahresabschluss und Lagebericht nach neuem Bilanzrecht
Holger Philipps
Mit dem sog. BilMoG ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Internationalisierung und Modernisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung verbunden. Das neue Bilanzrecht wurde zur gleichwertigen, gleichwohl kostengünstigen Alternative zu den IFRS entwickelt. Zahlreiche Wahlrechte werden abgeschafft, der Informationsgehalt der Rechnungslegung wird deutlich erhöht und die Verzahnung mit dem Steuerrecht deutlich verringert. Flankierend werden EU-Vorgaben umgesetzt und Deregulierungsmaßnahmen eingeführt. Damit steht „BilMoG“ als Synonym für die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz aus dem Jahr 1985. In der Gesetzesanwendung stellen sich viele Auslegungs- und Zweifelsfragen. Bei deren Beantwortung bietet der Kurzkommentar umfassend praktische Hilfestellung.