Rechtliche Fragen bei der Transplantation von Vascularized Composite Allografts (VCA)
Philip Klusen
Als Vascularized Composite Allografts werden komplexe Gewebe wie Arme, Beine, Hände, das Gesicht, der Uterus oder die Bauchwand bezeichnet. Die Transplantation dieser Körperteile entwickelte sich in den vergangenen beiden Jahrzehnten, gehört aber nach wie vor der Neulandmedizin an. Weder die europäischen Richtlinien noch die nationalen Gesetze enthalten explizite Regelungen für den Umgang mit komplexen Geweben. Es stellt sich deshalb die Frage nach einer sachgerechten rechtlichen Einordnung. Entscheidende Bedeutung kommt dabei der Frage zu, ob komplexe Gewebe Organe im Sinne des Transplantationsgesetzes darstellen und ob somit die Organvorschriften dieses Gesetzes anwendbar sind.