Rechtsfragen der Obduktion und postmortalen Gewebespende
Kathrin Janke, Markus A Rothschild, Albrecht Wienke
Bei über 95 % aller Verstorbenen in Deutschland bestehen nach wie vor keine autoptisch gesicherten Erkenntnisse über die eigentliche Todesursache und etwaige Begleiterkrankungen. Die auf einer solchen unsicheren Datenlage beruhenden gesundheitspolitischen Entscheidungen zu Disease-Management-Programmen, zu Prävention und strukturellen Maßnahmen der Krankenversorgung entsprechen damit nicht der erforderlichen Evidenz. Dies hat zugleich negative Auswirkungen auf die Qualität ärztlicher Diagnostik und Therapie und somit auf die Patientensicherheit. Zudem machen es die sehr unterschiedlichen Rechtsgrundlagen in den Landesgesetzen über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen den betroffenen Angehörigen und den Mediziner in der praktischen Umsetzung der oft widerstreitenden Interessen nicht leicht. Die klinische und anatomische Sektion ist nach derzeit allgemeiner Meinung auch im wissenschaftlichen Interesse oder zu Ausbildungszwecken ohne Zustimmung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen unzulässig. Die medizinische Forschungs- und Ausbildungssituation wird durch diese Zustimmungslösung nachhaltig beeinträchtigt; eine erweiterte Widerspruchslösung könnte hierbei viele Hindernisse in der praktischen Handhabung beseitigen. Die DGMR hat sich in ihren aktuellen Empfehlungen daher für eine gesetzliche Abkopplung der postmortalen Gewebespende von der Organtransplantation im Transplantationsgesetz ausgesprochen, um die seit Jahren niedrige Obduktionsquote in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Der vorliegende Tagungsband gibt die Referate und die Empfehlungen der DGMR zur Obduktion und postmortalen Gewebespende wieder.