Rechtsprobleme der europäischen Beihilfenaufsicht
Anwendbarkeit des Art. 92 Abs. 2 lit. c EGV auf Beihilfen zugunsten von Unternehmen in den neuen Bundesländern und die Entscheidungen der Kommission im Beihilfenaufsichtsverfahren
Katharina Vogt
Anlaß für diese Arbeit gab der im Sommer 1996 entbrannte Streit zwischen der EU-Kommission und der sächsischen Landesregierung um nationale Beihilfen für die Volkswagenwerke in Sachsen. Schwerpunkt der Untersuchung ist zum einen die Problematik der gemeinschaftsrechtlichen Behandlung staatlicher Beihilfen zugunsten Ostdeutschlands. Eine Analyse der Legalausnahme des Art. 92 Abs. 2 lit. c EGV führt zu dem Ergebnis, daß es bei staatlichen Beihilfen an die Wirtschaft Ostdeutschlands, entgegen der durch die Kommission geübten Praxis, einer vorrangigen tatbestandlichen Auseinandersetzung mit dieser Vorschrift bedarf und diese in den meisten Fällen auch zugrunde zu legen ist. Zum anderen behandelt die Arbeit die Entscheidung der Kommission und ihre Bedeutung. In diesem Zusammenhang geht es insbesondere auch um die Frage, wie deutsche Rückforderungsvorschriften bei der Durchführung der Rückforderungsentscheidung der Kommission anzuwenden sind.