Rechtsrisiken managen – COVID-19 und die Technische Kommunikation
Whitepaper 1/20
Michael Fritz, Jens-Uwe Heuer-James
Sowohl Hersteller als auch Kunde sind an die üblichen vertraglichen Verpflichtungen gebunden, eine Technische Dokumentation bereitzustellen bzw. abzunehmen.
Force Majeure oder Unmöglichkeit können in der Regel weder vom Hersteller noch vom Kunden geltend gemacht werden.
Bei durch die COVID-19-Pandemie bedingten Problemen hinsichtlich der Bereitstellung und Abnahme der Technischen Dokumentation sollte der Vertrag unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien der neuen Situation gemeinsam sachgerecht angepasst werden.
Entsprechende Vereinbarungen sollten dringend frühzeitig getroffen werden, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann.
Der Bereitstellung der zu liefernden Dokumentation in elektronischer Form kommt hier besondere Bedeutung zu.