Renovierung von drucklosen Leitungen/Anschlussleitungen mit vor Ort härtendem Schlauchlining
RSV Merkblatt 7.1
RSV RSV e.V
Unter Schlauchlining, auch „örtlich hergestellte und erhärtende
Rohre“ genannt, versteht man Produkte, die aus einem flexiblen
Schlauch(träger) und korrosionsbeständigen Synthese- und / oder
Glasfasern bestehen, welche mit einer Reaktionsharzformmasse (UP, EP
o.ö.) getränkt sind und durch unterschiedliche Härtungsverfahren zu
einem statisch tragfähigen Schlauchlinerrohr aushärten. Bauliche und
betriebliche Anforderungen sowie die Sicherstellung eines
gleichbleibenden Qualitätsstandards bei der Materialauswahl und der
Verfahrensdurchführung sind im vorliegenden Merkblatt für das
Schlauchliningverfahren in drucklosen Anschlußleitungen
zusammengefasst.
Das vorliegende Merkblatt gilt für Einbaubetriebe, die im Rahmen der
Güteüberwachung durch den Güteschutz Kanalbau ein Gütezeichen der
Gruppe „S“ erhalten. Die Güte- und Prüfbestimmungen sind vom
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. im
Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren
unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und den
betroffenen Fach- und Verkehrskreisen sowie den zuständigen Behörden
gemeinsam erarbeitet worden. Für die Mitteilung von Erfahrungen, die
mit der Anwendung dieses Merkblattes verbunden sind und für sonstige
Hinweise ist der RSV dankbar.