Rückverweisung des Schiedsspruchs an das Schiedsgericht
Vorschläge zur Reform nach Art. 34 Abs. 4 UNCITRAL-Modellgesetz
Nils C. Wighardt
In der Schiedsgerichtsbarkeit besteht ein praktisches Bedürfnis für einen Mechanismus der nachträglichen Korrektur des Schiedsspruchs durch das Schiedsgericht. Das UNCITRAL-Modellgesetz gibt dem staatlichen Gericht mit Art. 34 Abs. 4 UNCITRAL-Modellgesetz ein Verfahren an die Hand, den Schiedsspruch, anstatt ihn aufzuheben, an das Schiedsgericht für Korrekturzwecke rückzuverweisen. Doch wird diese Möglichkeit in der Praxis überhaupt genutzt? Welche Fälle eignen sich für eine Rückverweisung? Wie funktioniert das Verfahren? Der Verfasser untersucht in diesem Zusammenhang die Funktionsweise des Rechtsinstituts, setzt sich mit der Kritik an ihr auseinander und unterbreitet auf dieser Basis zahlreiche Verbesserungsvorschläge.