RVG kompakt: Terminsvertretung korrekt abrechnen
23 Abrechnungsbeispiele für maximalen Gewinn
Norbert Schneider
Wenn Anwältinnen und Anwälte nicht selbst zu Gerichtsterminen anreisen können und keine Teilnahme per Videokonferenz möglich ist, muss ein Terminsvertreter oder eine Terminsvertreterin beauftragt werden. Die Abrechnung von Terminsvertretungen gestaltet sich in der Praxis jedoch immer wieder als problemträchtig – nicht zuletzt, weil es unterschiedliche Arten der Beauftragung und damit der Abrechnung gibt.
„Gebührenpapst“ Norbert Schneider liefert deshalb mit der neuen Fachinfo-Broschüre „RVG kompakt: Terminsvertretung korrekt abrechnen“ einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle der Abrechnung und praxisrelevante Abrechnungsbeispiele. Abgerundet wird die Broschüre durch eine Marktübersicht, in der Plattformen für die Vermittlung von Terminsvertretungen vorgestellt werden.