Schäden an Gebäuden
Erkennen und Beurteilen
Gunter Hankammer
„Schäden an Gebäuden“ behandelt das brisante Thema der Baubranche umfassend in Wort und Bild: Eine beeindruckende Vielzahl von Schadensfällen wird unter Berücksichtigung der einschlägigen Regelwerke und Rechtsprechung dargestellt und beurteilt.
Ein umfangreicher Schadenskatalog mit zahlreichen Abbildungen bildet das Kernstück des Buches und beschreibt die häufigsten und wichtigsten Schäden an Bauteilen praxisnah und anschaulich.
Weitere Gründe, die zu Schäden an vorhandener Bausubstanz führen können, werden ebenfalls beleuchtet, z.B. Alterung, Instandhaltungsmängel, Mängel an Wärme- und Schallschutz sowie Einfluss von Brand, Wasser, Erschütterungen oder Tieren.
Der Autor grenzt ab zwischen Mangel und Schaden, bringt den Schwerpunkt eindeutig auf eine konkrete praktische Herangehensweise an die Schadensproblematik und erläutert nachvollziehbar bewährte Verfahren zur Schadensfeststellung. Durch den übersichtlichen Aufbau und die Strukturierung des komplexen Themas erkennen und beurteilen Sie Schäden schnell und optimal.
Ihre Vorteile:
– Dieser Leitfaden bietet Verantwortlichen eine Sammlung typischer Schäden, unter Berücksichtigung einschlägiger Regelwerke und aktueller Rechtsprechung.
– Das Besondere ist die umfassende Darstellung der Schadensproblematik – in praktischer und überschaubarer Form.
– Neben der Analyse typischer Schadensbilder wird auf die wichtigsten Schadensursachen (Schäden durch Mangel an Wärme- und Schallschutz sowie Schäden durch Fremdeinwirkung wie Brand, Wasser, Tiere, Nachbarschaft etc.) eingegangen.
– Durch die systematische und äußerst praxisorientierte Gliederung des Werks wird es zu einem idealen Arbeitsmittel für den Baupraktiker. Abbildungen aus der Praxis unterstützen das Ganze nochmals.
– Einschlägige Gerichtsentscheidungen und Beispiele für den Bauarbeitsalltag runden diesen Schadenskatalog ideal ab.
– 700 Abbildungen veranschaulichen das Thema Schäden.
Neu:
In der erweiterten 3. Auflage sind die aktuellen Normen, Regelwerke und aktuelle Gerichtsurteile berücksichtigt und neue Schadensfälle wurden aufgenommen (so z.B. Einbruchschäden, mikrobiologische Schäden und Schäden durch Sachverständige).