Sicherungsscheine in der Mobiliarversicherung
Die Rechtsverhältnisse der Beteiligten einer Sachversicherung beweglicher Güter bei Ausstellung eines so genannten Sicherungsscheines bzw. einer Sicherungsbestätigung
Markus Gerding, Helmut Kollhosser
Beim Leasing und bei der Sicherungsübereignung muss ein Leasing- bzw. Kreditnehmer regelmäßig zugunsten des Leasing- bzw. Kreditgebers eine Sachversicherung abschließen. Diese Sachversicherung für fremde Rechnung birgt für den Leasing-/Kreditgeber zahlreiche Unwägbarkeiten und Risiken. Eine zuverlässige Auskunft darüber, dass und mit welchem Inhalt die Sachversicherung abgeschlossen wurde, ist für ihn in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
Zur Lösung dieser Probleme hat die Versicherungswirtschaft so genannte Sicherungsscheine entwickelt. Mit ihnen soll zum einen die versicherungsrechtliche Position des Leasing-/Kreditgebers gestärkt werden. Zum anderen gibt der Versicherer mit der Ausstellung eines Sicherungsscheins Auskunft über den Abschluss und den Inhalt der Sachversicherung.
Die Ausstellung eines Sicherungsscheins durch den Versicherer wirft zahlreiche rechtliche Probleme auf, die trotz der großen Praxisbedeutung weitestgehend unklar sind.
Gerding untersucht die Rechtswirkungen der Sicherungsscheine umfassend. Einen Schwerpunkt bildet die Auskunftshaftung des Versicherers gegenüber dem Leasing-/Kreditgeber. Praxisrelevant sind insbesondere aufgezeigte Haftungsgrenzen aufgrund des Geheimhaltungsinteresses des Versicherungsnehmers.