Sterbehilfe
Ein Plädoyer für das Leben
Johannes Horn
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 26. Februar 2020 festgestellt, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gibt. Dies schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen. Damit wurde das bis dahin lange bestehende Dogma des generellen Tötungsverbotes relativiert. Doch muss eine derartige Willensäußerung tatsächlich bedingungslos angenommen werden oder ist es vielmehr die Aufgabe von Freunden, Angehörigen und nicht zuletzt der Ärzte, statt Sterbehilfe Lebenshilfe zu leisten, sich dem Patienten zuzuwenden und ihm u. a. die Möglichkeiten der Palliativmedizin aufzuzeigen? Das stellt Prof. Dr. med. Johannes Horn unter philosophischem und lebenspraktischem Aspekt in seinem Essay „Sterbehilfe – Wer entscheidet?“ zur Diskussion.
Professor Dr. med. Johannes Horn war über 20 Jahre Chefarzt der chirurgischen Abteilung des Klinikums München-Harlaching und schrieb mehrere Abhandlungen über ethische Fragen insbesondere in der Medizin.