Technische Richtlinien des Glaserhandwerks / Technische Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 2
Anwendung der DIN 18008 Bemessungs- und Konstruktionsregeln
Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
Die moderne Architektur setzt den Werkstoff vielfältig und immer häufiger ein. Die Einsatzgebiete und Möglichkeiten von Glas im Bauwesen haben sich damit in den letzten Jahren grundlegend erweitert, z.B.:
– Eigenschaften zur Wärmedämmung,
– Schallschutz,
– Einbruchschutz,
– Lichtsteuerung
– Verkehrssicherheit
– zur Absturzsicherung.
Neben der handwerklichen Fertigung und dem Umgang mit den industriellen Komponenten kommt der Glasbemessung zunehmend Bedeutung zu. Ziel ist es, den spröde brechenden Werkstoff Glas so anzuwenden, dass die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann.
Nach der baurechtlichen Einführung der Teile 1 bis 5 der DIN 18008 in die jeweiligen Landesbauordnungen wurden die Teile 1 und 2 überarbeitet und mit Ausgabedatum Mai 2020 veröffentlicht. Sie stellen damit den aktuellen, anerkannten Stand der Technik dar.
Durch die Überarbeitung der Norm wurden weitere Bauarten mit Verglasungen ermöglicht und einige Regelungen vereinfacht, sodass die Anwendung der überarbeiteten Normen in einigen Fällen eine Erleichterung darstellen kann.