Thronfolger Franz Ferdinand als Denkmalpfleger
Die "Kunstakten" der Militärkanzlei im Österreichischen Staatsarchiv (Kriegsarchiv)
Theodor Brückler
Im Mittelpunkt der Publikation steht der österreichische Thronfolger Franz Ferdinand in seiner Bedeutung als Denkmalpfleger und in seiner Funktion als „Protektor“ der Zentralkommission für Denkmalpflege. Erstmals werden die sogenannten „Kunstakten“ der Militärkanzlei Franz Ferdinand (MKFF) im Österreichischen Staatsarchiv (Kriegsarchiv), ein Bestand von 1874 Akten bzw. Aktenkonvoluta, lückenlos dokumentiert und in erweiterter Regestenform wiedergegeben. Franz Ferdinand schuf durch die Einrichtung eines „Staatsdenkmalamtes“ und durch die Einsetzung von „Landeskonservatoren“ in einzelnen Kronländern moderne Verwaltungsinstrumentarien und konnte durch seinen persönlichen Einsatz – trotz des Fehlens eines Ausfuhrverbots- und eines Denkmalschutzgesetzes – den Schutz und die Erhaltung von Denkmalen, Orts- und Stadtbildern wie auch die Verhinderung von Abbrüchen oder irreversiblen „Verschandelungen“ historischer Bauten erreichen. Der Thronfolger war einer der Ersten, die den Wert der Volkskunst, aber auch spezifischer Architekturformen wie etwa der galizischen Holzkirchen, erkannten. Außer Denkmalpflegeaktivitäten im eigentlichen Sinne beinhalten die „Kunstakten“ auch wesentliche Bereiche der Kunst- und Kulturpolitik der ausgehenden Monarchie: den Antiquitätenhandel, die Verwendung moderner Baumaterialien wie Eternit, die Lehrstuhlbesetzungen an Hochschulen und den Einfluß moderner Kunstrichtungen in öffentliche und kirchliche Bautätigkeit. Die Bandbreite reicht topographisch von Krakau und Lemberg über Prag und Pilsen bis Trient und Triest, inhaltlich von Restaurierungstechnik über Personalentscheidungen und Denkmalschutzpolitik bis zur Ausfuhrproblematik von beweglichen Kunstwerken und zur Erhaltung gewachsener Orts- und Stadtbilder. Das Buch ist auch für die Denkmalpflege der Nachfolgestaaten der Monarchie, insbesondere Tschechien, Polen, Slowenien, Kroatien und Italien ein quellenkundliches Desideratum, das fehlende oder verloren gegangene Archivalien zu ergänzen geeignet ist.