Trilogie 2021 / „Soll ich meines Bruders Hüter sein?“
Die Rechtsordnung der Menschlichkeit
Rainer Adamaszek
Die naturwissenschaftliche Medizin trachtet danach, die menschliche Sterblichkeit dem Fühlen und Denken zu entziehen. Innerhalb ihrer eigenen methodischen Grenzen verstößt sie systematisch gegen die Nürnberger Konvention und erweist sich als „Medizin ohne Menschlichkeit“. Ihre Bändigung kann nur auf dem Boden einer methodisch gesicherter Hermeneutik erfolgen. Diese führt zu der Einsicht, dass die Wahrnehmung der Sterblichkeit eine Aufgabe der Liebe ist, welche die Lebenden in Würde miteinander und mit ihren Toten verbindet.
Um die mörderischen Konsequenzen der medizinischen Technisierung zu überwinden, ist die Besinnung auf die Rechtsordnung erforderlich, welche die Liebe von Eltern und Kindern bestimmt. Der mittelalterliche Befreiungskampf der Physiker gegen scholastische Bibelgläubigkeit und häretischen Aberglauben ging übers Ziel hinaus. Er schüttete das Kind der materialistischen Rationalismus mit dem Bade eines mit Glauben unvereinbaren Skeptizismus aus, indem der abstrakte Begriff physiologischer Kausalität als Allgemeinbegriff von „Wirkung“ ausgegeben und das Bemühen um wissenschaftliche Hermeneutik für aussichtslos erklärt wurde.
Meine Schrift nimmt anlässlich der aktuellen Herausforderungen der Ärzteschaft durch den weltweiten, illusionären Krieg gegen „Corona“ Bezug auf das Werk Viktor Weizsäckers. Ich habe sie in der Absicht verfasst, die längst überfällige Verabschiedung von der scholastischen Auffassung, die Heilige Schrift sei die Bibel durch die Erkenntnis vorzunehmen, dass die wirkliche heilige Schrift in den menschlichen Lebensläufen zu finden ist. Diese Aufklärung findet in Gestalt der Entwicklung der ärztlichen Heilkunde statt, wird also im Rahmen wissenschaftlicher Forschung statt, freilich nur auf dem Boden der biographischen Methodologie. Ein wesentliches Resultat ist eine grundlegende Relativierung des Geltungsbereichs der Jurisprudenz durch die Entdeckung des unmittelbar leibhaftig wirkenden Gastrecht.