Umsetzung des GeschGehG am Beispiel eines Softwareunternehmens
Das Stammgesetz als Schließerin bestehender Gesetzeslücken?
Linda Jung
Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung trat am 26.04.2019 in Form des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft. Es stellt sich die Frage, wie dadurch die Rechte und Schutzmöglichkeiten von Unternehmen verbessert werden können und welche Vorkehrungen notwendig sind, um die neue Voraussetzung für „angemessene“ Geheimnisschutzmaßnahmen zu erfüllen.
Ein Vergleich zwischen EU-Recht und nationalem Recht zeigt, inwieweit die nationalen Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind und an welchen Stellen die bisherigen Regelungen verbessert wurden. Zudem werden Unternehmen Wege empfohlen, die neuen Regelungen praxisnah umzusetzen und die neuen Schutzvoraussetzungen zu erfüllen. Dies geschieht vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten von KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen), die durch die Richtlinie sowie die nationale Umsetzung besonders geschützt werden sollen. Ob das gelingt, wird kritisch beleuchtet. Auch auf Risiken für Unternehmen bei Nichterfüllung der Schutzvorschrift wird eingegangen.
Am Beispiel eines Geschäftsgeheimnismanagementsystems werden Anreize und Ideen geboten, ein solches für das eigene Unternehmen einzuführen und wirkungsvoll umzusetzen. Auch wenn die Arbeit speziell an Softwareunternehmen gerichtet ist, was sich u.a. durch die Darstellung der Schutzmöglichkeiten für Künstliche Intelligenz und Algorithmen äußert, können die Empfehlungen auf jedes andere Unternehmen unter Berücksichtigung der jeweiligen individuellen Anforderungen übertragen werden.