Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten
Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten AöR (SHLF) und das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) vereinbaren hiermit die Umsetzung von Natura 2000 in den
Schleswig-Holsteinischen Landesforsten gemäß den neu gefassten Handlungsgrundsätzen vom 15.07.2016.
Das Programm Natura 2000 ist ein Eckpfeiler der europäischen Biodiversitätspolitik. Damit wurde ein gemeinsamer rechtlicher Rahmen für alle 28 EU-Mitgliedstaaten geschaffen, um die besonders gefährdeten und wertvollen Arten und Lebensräume in der EU zu schützen. Die Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Richtlinie 2009/147/EG), kurz Vogelschutzrichtlinie, und die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG), kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, des Natura
2000-Programms sollen dafür sorgen, dass ein günstiger Erhaltungszustand der zu schützenden Arten und Lebensraumtypen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in der EU gewahrt oder wiederhergestellt wird. Diesem Ziel dienen auch die Handlungsgrundsätze zur Umsetzung von Natura 2000 in den Schleswig-Holsteinischen
Landesforsten.
Die ersten Handlungsgrundsätze für den Arten- und Lebensraumschutz in Natura 2000-Landeswäldern wurden 2008 nach Gründung der SHLF einvernehmlich zwischen LLUR und SHLF vereinbart und hatten damit Vorbildcharakter.
Die vorliegende Neufassung der Handlungsgrundsätze trägt der besonderen Bedeutung von Naturschutzzielen bei der Bewirtschaftung von Grundflächen der öffentlichen Hand Rechnung und zeigt, dass Naturschutz und Forstwirtschaft in den Landesforsten viele gemeinsame Zielsetzungen aufweisen.