Unlautere Werbung gegenüber Kindern und Jugendlichen
Alexander Stief
Zum Schutz der Verbrauchergruppe der Kinder hat der deutsche Gesetzgeber in Umsetzung der RL 2005/29/EG § 3 Abs. 3, Anhang Nr. 28 UWG eingeführt. Damit wird eine Werbung für unzulässig erklärt, die eine an Kinder gerichtete unmittelbare Aufforderung zum Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen enthält. Der Autor untersucht im Schwerpunkt – nach einer Einführung in die Entstehung des Kinder- und Jugendschutzes vor unlauterer Werbung – die Auslegung der «unmittelbaren Aufforderung zum Kauf». Die Untersuchung erfolgt anhand rechtswissenschaftlicher Methodik mit besonderem Fokus auf praktische Beispiele und schließt mit einer Definition der Tatbestandsmerkmale. Dabei beachtet der Autor den europäischen Ursprung der Regelung anhand einer europarechtskonformen Auslegung.