Unternehmensinterne Untersuchungen und strafprozessuale Verwertbarkeit von Mitarbeiterbefragungen
David Mühlemann
Interne Untersuchungen, zumal in multinationalen Unternehmen, haben Hochkonjunktur. Sie werden typischerweise vom Verwaltungsrat angeordnet, wenn der Verdacht auf Rechtsverletzungen im Unternehmen besteht. Die Ergebnisse interner Untersuchungen fliessen immer mehr in Strafverfahren ein: Auch von Seiten der Strafverfolgungsbehörden besteht ein grosses Interesse, durch den Zugriff auf privat durchgeführte Untersuchungen eigene Ermittlungen zu unterstützen und dadurch Ressourcen zu sparen.
Die bisherige Diskussion in der Schweiz zur strafprozessualen Verwertbarkeit von Informationen aus internen Untersuchungen wird entlang der These behandelt, dass nur Ergebnisse aus fairen internen Untersuchungen Anklage und Urteil zugrunde gelegt werden dürfen. Anhand der Mitarbeiterbefragungen arbeitet der Verfasser das Machtgefälle in internen Untersuchungen zur Aufklärung strafrechtlicher Anschuldigungen heraus. Mit der Schlussfolgerung, dass in gewissen Fällen interne Untersuchungen als quasi-staatliche Vorverfahren zu bezeichnen sind, fordert der Verfasser für bestimmte Erkenntnisse ein selbständiges Verwertungsverbot im Strafverfahren gegen den Arbeitnehmer. Auch ein Verfahren, das privat beginnt und in ein Strafverfahren übergeht, muss insgesamt fair sein.