Verbandbuch zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1
Jörg Zitzmann
Nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.
Dieses Verbandbuch wurde daher nach den entsprechenden Vorgaben der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) erstellt, berücksichtigt aber auch die Vorschriften der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), nach der 99 % der bisher verwendeten Verbandbücher unzulässig sind.
Nach einem Eintrag ins Verbandbuch darf dieser nämlich nicht weiter für Dritte zugänglich sein, sondern muss getrennt aufbewahrt werden. Daher funktioniert dieses Verbandbuch wie ein „Abreißkalender“. Das Blatt mit dem Eintrag kann entfernt und das Verbandbuch wieder in den Verbandskasten gelegt werden.