Verfassung der Republik Aserbaidschan
Tengis Sade zu Romkerhall
Die „Verfassung der Republik Aserbaidschan“ ist die „höchste rechtliche Kraft“ der Republik Aserbaidschan.
Sie wurde nach einem Referendum am 12. November 1995 angenommen und trat am 23. November 1995 in Kraft.
Sie definiert Aserbaidschan als Republik mit Präsidialsystem.
Die Verfassung ist integraler Bestandteil der Politisches System Aserbaidschans. Sie definiert Aserbaidschan als eine demokratische Republik und enthält Kapitel über die Grundrechte der aserbaidschanischen Bürger und das Prinzip der Gewaltenteilung als Grundsatz für den Staatsaufbau.
Sie stellt ein Leitbild des aserbaidschanischen Rechts dar.
Die Exklave Autonome Republik Nachitschewan verfügt als Autonome Republik über eine eigene Verfassung.