Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes HSOG-DVO 2022
Ronny Studier
Verordnung zur Durchführung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes (HSOG-DVO)
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Inhaltsübersicht geändert so- wie § 12a eingefügt durch Verordnung vom 2. Dezember 2021 (GVBl. S. 819)
Inhaltsübersicht:
ERSTER TEIL Zuweisung von Aufgaben der Gefahrenabwehr an die allgemeinen Ordnungsbehörden
ZWEITER TEIL Organisation und Zuständigkeit der Polizeibehörden
DRITTER TEIL Ausbildung und Bestellung von Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamten
VIERTER TEIL Prüffristen bei gefahrenabwehrbehördlicher und polizeilicher Datenspeicherung
FÜNFTER TEIL Aufnahme in den Freiwilligen Polizeidienst und Aufwandsentschädigung
SECHSTER TEIL Datenverarbeitung bei elektronischer Aufenthaltsüberwachung
SIEBENTER TEIL Inkrafttreten, Außerkrafttreten