VOB Teil B – Vordrucke Ausgabe 2016
Formularblock
Um die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wirksam als Vertragsgrundlage zu vereinbaren, muss dem Vertragspartner die VOB Teil B in vollem Umfang zur Kenntnis gegeben werden. Hierzu dient der Originaltext als Vordruck. Dieser praktische Block enthält 50 gelochte Vordrucke zur Beilage bei Angeboten. Mit Hinweisen zur sicheren Vereinbarung des VOB-Vertrages. Die VOB wird herausgegeben im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V.