Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes vs. nationale Marktabschottungen
Europarechtskonformität mitgliedstaatlicher Fördermaßnahmen und Kapazitätsmärkte am Beispiel Deutschlands
Martin Gerig
Die Europäische Union wie auch die Bundesregierung verfolgen eine sichere, nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung. Doch während die Union zu diesem Zweck den Energiebinnenmarkt vollenden will, möchte die Bundesregierung dieses Ziel weitgehend im Wege nationaler Autarkie erreichen. Dies zeigt sich einerseits an den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), andererseits an den Überlegungen zur Schaffung eines deutschen Kapazitätsmarktes. Der Autor analysiert zunächst die Notwendigkeit eines deutschen Kapazitätsmechanismus und den diesbezüglichen europäischen Rechtsrahmen. Im Anschluss daran untersucht er, ob die Regelungen des EEG mit europäischem Recht, insbesondere dem Beihilferecht und der Warenverkehrsfreiheit, vereinbar sind.