Wenn der MDK kommt
Qualitätsprüfungen in der Pflege
Christa Büker, Christian Loffing
Das Pflegeversicherungsgesetz verpflichtet ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zur Errichtung eines internen Qualitätsmanagementsystems. Die Überprüfung der Einhaltung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Grundlage der Qualitätsprüfungen nach dem SGB XI bildet ein Kriterienkatalog, dessen aktualisierte Version seit 2006 im Einsatz ist. Die Auseinandersetzung damit stellt eine wichtige Aufgabe für Pflegeeinrichtungen und Führungskräfte dar.